Aufenthalts-Genehmigung bekommen


Wer braucht keine Aufenthalts-Genehmigung
zum Leben oder Arbeiten in Deutschland?

  • Bürger aus Staaten der Europäischen Union und
  • Bürger aus den Staaten Island, Norwegen oder Schweiz.

Das gilt für Personen: die keine oder wenig Geld-Hilfe von Deutschland brauchen.
Sie brauchen zum Beispiel eine Krankenversicherung.

Aufenthaltstitek

Alle anderen Personen brauchen
eine Aufenthalts-Genehmigung:
Wenn sie in Deutschland leben oder
arbeiten wollen.

Dazu müssen Sie zuerst ein Visum haben.
Drücken Sie diesen Knopf,
wenn Sie Informationen dazu brauchen:

Informationen zum Visum

Es gibt zwei Arten von Aufenthalts-Genehmigung:

  • befristet:
    Das heißt, die Erlaubnis läuft irgendwann ab.
  • unbefristet:
    Das heißt, Sie bekommen eine "Niederlassungs-Erlaubnis".
    Sie dürfen dann in Deutschland bleiben.

Ich bin EU-Bürger, aber meine Familie nicht

Sie erhalten für die Familie eine Aufenthalts-Karte.
Die Aufenthalts-Karte ist fünf Jahre gültig.


Mehr Informationen in
Leichter Sprache

Für mehr Informationen
drücken Sie diesen Knopf:
Auswärtiges Amt (pdf)


An wen kann ich mich wenden?

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