Aufenthalts-Genehmigung bekommen
Wer braucht keine Aufenthalts-Genehmigung
zum Leben oder Arbeiten in Deutschland?
- Bürger aus Staaten der Europäischen Union und
- Bürger aus den Staaten Island, Norwegen oder Schweiz.
Das gilt für Personen: die keine oder wenig Geld-Hilfe von Deutschland brauchen.
Sie brauchen zum Beispiel eine Krankenversicherung.

Alle anderen Personen brauchen
eine Aufenthalts-Genehmigung:
Wenn sie in Deutschland leben oder
arbeiten wollen.
Dazu müssen Sie zuerst ein Visum haben.
Drücken Sie diesen Knopf,
wenn Sie Informationen dazu brauchen:
Es gibt zwei Arten von Aufenthalts-Genehmigung:
- befristet:
Das heißt, die Erlaubnis läuft irgendwann ab. - unbefristet:
Das heißt, Sie bekommen eine "Niederlassungs-Erlaubnis".
Sie dürfen dann in Deutschland bleiben.
Ich bin EU-Bürger, aber meine Familie nicht
Sie erhalten für die Familie eine Aufenthalts-Karte.
Die Aufenthalts-Karte ist fünf Jahre gültig.
Mehr Informationen in
Leichter Sprache
Für mehr Informationen
drücken Sie diesen Knopf:
Auswärtiges Amt (pdf)